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   VG Berlin, 30.10.2013 - 33 L 374.13 A   

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https://dejure.org/2013,32248
VG Berlin, 30.10.2013 - 33 L 374.13 A (https://dejure.org/2013,32248)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.10.2013 - 33 L 374.13 A (https://dejure.org/2013,32248)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 33 L 374.13 A (https://dejure.org/2013,32248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27a AsylVfG, § 34a AsylVfG, Art 3 Abs 2 EGV 343/2003, Art 5 Abs 2 EGV 343/2003, Art 8 EGV 343/2003
    Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens; Zustimmung zur Wiederaufnahme und Selbsteintrittsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34a Abs. 1 S. 1, VO 343/2003 Art. 3 Abs. 1 S. 2, VO 343/2003 Art. 13, VO 343/2003 Art. 8
    Dublin II-VO, Dublinverfahren, Familienangehörige, familiäre Lebensgemeinschaft, Familieneinheit, erste Sachentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 14.12.2009 - 33 L 260.09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Überstellung nach Polen und Dublin II

    Auszug aus VG Berlin, 30.10.2013 - 33 L 374.13
    Für sie besteht das Recht, die Durchführung ihrer Asylverfahren in Deutschland effektiv durchzusetzen (vgl. auch Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -), zumal nicht ersichtlich ist, inwieweit Polen weiterhin einer Wiederaufnahme der Antragsteller zustimmen würde, wäre den polnischen Behörden die Tatsache des hier ein Asylverfahren betreibenden Partners/Kindesvaters bekannt.
  • VG Berlin, 02.06.2014 - 33 L 156.14

    Asylverfahrensrecht - Zuständigkeit: Dublin-II-VO bei Folge- und Zweitanträgen;

    Im Übrigen bedurfte es nach unanfechtbarem Ausspruch der Kostentragungspflicht der Antragsgegnerin der Bewilligung auch nicht mehr (vgl. Beschluss der Kammer v. 30.10.2013 - VG 33 L 374.13 A).
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